In der Seenregion Bisca Grands Lacs erwarten Sie nicht weniger als 10 Häfen an den Seen mit zahlreichen Liegeplätzen.
Wo Sie auch anlegen wollen, in Biscarrosse, Sanguinet, Parentis-en-Born, Gastes oder Sainte-Eulalie-en-Born, die Schifffahrtsverwaltung erteilt in allen Gemeinden Zulassungen für die Vermietung von Anlegestellen, ganzjährig oder für die Saison. Die Vergabe und Verlängerung der Nutzungsrechte sind steuerpflichtig und unterliegen der Steuer für die Anker- und Navigationsberechtigung.
Navigationsvorschriften für die Seen
Navigationssteuer: Diese Steuer ist zwingend und erlaubt die Schifffahrt auf den Seen von Biscarrosse-Parentis, Gastes, Sainte-Eulalie und dem See von Cazaux-Sanguinet. Bei Entrichtung der Steuer erhalten Sie eine Vignette, die am Boot anzubringen ist. Der Betrag hängt von der Motorleistung des Boots ab.
Navigation und Aufenthalt: Der dauerhafte Aufenthalt an Bord, Fahrten mit bewohnten Booten und auch das Anlegen von bewohnten Booten sind nicht zulässig.
300-Meter-Zone: Runde gelbe Bojen grenzen einen 300 Meter breiten Uferstreifen ab. Die maximale Navigationsgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Badeaktivitäten und Wassersport haben hier Vorrang.
Sicherheitsausrüstung: Alle Boote, mit oder ohne Motor, müssen gemäß den geltenden Vorschriften mit entsprechender Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein.
- Beachten Sie die für Ihr Boot zugelassene maximale Passagierzahl.
- Sicherheitsausrüstung an Bord: Rettungswesten, Einzelrettungsmittel, Lenzgeräte, Feuerlöschausrüstung, Schlepp- und Festmacherleinen, Signalgeber (wasserdichte Taschenlampe o.ä.).